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EU-Holzhandelsverordnung: GD Holz sieht die Branche gut vorbereitet

Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) begrüßt das Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung. Seit 3. März sind damit alle Holzprodukte, die auf dem europäischen Binnenmarkt angeboten werden, einer Sorgfaltspflicht unterworfen, und zwar von Seiten derjenigen, die die Ware erstmalig in den Verkehr bringen.

Wie der GD Holz betont, hat sich der Fachbereich Außenhandel, in dem mehr als 130 Importeure vertreten sind, bereits im Vorfeld sehr intensiv mit den Regelungen der Verordnung befasst, so dass die beteiligten Unternehmen die Sorgfaltspflicht umfänglich anwenden können. Für alle Importeure, die Mitglied im GD Holz sind, gilt bereits seit 2008 die Verpflichtung, nur legal eingeschlagenes Holz und Holzprodukte einzuführen.