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VDP: Zusatzprodukte zur Parkettverlegung brauchen DIBt-Zulassung

Ein - noch nicht rechtskräftiges - Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen sorgt für Verunsicherung in der Parkettbranche, weil danach unter bestimmten Bedingungen auch Bauprodukte ohne nationale bauaufsichtliche Zulassung verwendet werden könnten. Der Verband der Deutschen Parkettindustrie (VDP) stellt dazu klar: Die nationale Zulassungspflicht gilt sehr wohl auch für Zusatzprodukte wie Beschichtungen, Kleber und Verlegeunterlagen von Holzfußböden, da diese die Innenraumlufthygiene beeinträchtigen können. Solange die entsprechende Vorschrift in der Bauprodukterichtlinie noch nicht europaweit harmonisiert sei, bleibe das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für die bauaufsichtliche Zulassung zuständig.
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