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Neue Gefahrensymbole für Farben und Lacke

Die orangefarbenen Warnhinweise auf Lackgebinden, Spraydosen und anderen Verpackungen werden in einem längeren Zeitraum durch neue Gefahrensymbole gemäß der CLP-Verordnung der Europäischen Union ersetzt. Mit dieser Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gilt das von der UNO eingeführte System einer harmonisierten Klassifikation und der Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Das teilte der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie mit.

Für chemische Stoffe werden die neuen Zeichen bereits seit 1. Dezember 2010 angewandt. Für Lacke und Farben, die zu den Stoffgemischen oder Zubereitungen zählen, werden die neuen Gefahrensymbole ab 1. Juni 2015 verpflichtend.
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