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Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen in der Diskussion
Seit 2009 können die Bundesbürger bei der Steuererklärung 20 % der Arbeitskosten für handwerkliche Dienstleistungen wie etwa Renovierungen bis zu einer Obergrenze von 1.200 EUR absetzen. Die damals als Teil des Konjunkturpaketes I eingeführte Regelung wird aktuell von Carsten Schneider, Vizechef der SPD-Fraktion im Bundestag, infrage gestellt. In der
Süddeutschen Zeitung erklärte er, die mit der Vergünstigung verbundenen Ziele würden nur zum Teil erreicht.
Schneider bezieht sich auf eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, nach der die Absetzbarkeit weder die Konjunktur im Handwerk deutlich belebt noch die Schwarzarbeit eingedämmt habe. Die Autoren empfehlen daher eine Streichung der finanziellen Vergünstigungen, die den Staat immerhin 1,5 Mrd. EUR im Jahr kosten.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte es Stimmen aus den damaligen Regierungsparteien CDU und FDP gegeben, die Regelung zu kippen. Passiert ist seitdem nichts.