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EU-Gerichtshof: Deutsche Anforderungen für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung unrechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Oktober die deutsche Regelung für ungültig erklärt, nach der Bauprodukte neben dem CE-Kennzeichen auch eine nationale Genehmigung haben müssen, um sie hierzulande zu vermarkten. Zwar erlaube die geltende Bauprodukteverordnung (BauPVo) (305/2011/EU) den Mitgliedsstaaten, zusätzliche Leistungsanforderungen aufzustellen. Diese dürften aber den freien Verkehr von CE-gekennzeichneten Produkten nicht behindern. Derartige Handelshemmnisse seien auf dem harmonisierten Binnenmarkt nicht zulässig.

Die Entscheidung des EuGH bezieht sich auf Bauprodukte, die durch bestimmte harmonisierte Normen abgedeckt sind, insbesondere Türen, Tore und Wärmedämmprodukte. Weil aber eine große Zahl ähnlicher Beschwerden vorliegen, die weitere von harmonisierten Normen geregelte Produkte betreffen, wird das Urteil Auswirkungen auf das gesamte System der deutschen Bauregellisten haben, so eine Mitteilung der EU-Kommission.
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