SN-Home - 12/14

Armstrong DLW: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt - Geschäft läuft weiter

Die Geschäftsführung der Armstrong DLW GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht in Heilbronn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Insolvenzantrag wurde notwendig, nachdem die US-amerikanische Muttergesellschaft die Entscheidung getroffen hat, sich aus dem Bodenbelagsgeschäft in Europa, Russland, dem Mittleren Osten und Afrika zurückzuziehen und die deutsche Tochtergesellschaft nicht mehr finanziell zu unterstützen. Das Gericht hat Rechtsanwalt Martin Mucha von der Stuttgarter Kanzlei Grub Brugger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das operative Geschäft des Bodenbelagsherstellers soll weiterlaufen. "Unser Hauptaugenmerk gilt der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im In- und Ausland sowie der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die rund 830 Mitarbeiter an den Standorten Bietigheim-Bissingen und Delmenhorst“, so Martin Mucha. Die Loslösung von der amerikanischen Muttergesellschaft bedeute nicht automatisch das Ende der Armstrong DLW GmbH. Vielmehr löse diese Abkopplung auch Verbindlichkeiten und Abhängigkeiten und ermögliche dadurch einen größeren Spielraum auf dem europäischen Markt.
Stichworte