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Erbschaftssteuer: Privilegien für Firmen teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die derzeit gültigen Privilegien für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer sind in Teilen verfassungswidrig. Bis Mitte 2016 hat der Gesetzgeber nun Zeit für eine Neuregelung.

Bislang sind Familienbetriebe teilweise oder sogar ganz von der Erbschaftssteuer befreit, wenn das Unternehmen eine bestimmte Zeit fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten werden sowie das Betriebsvermögen fest gebunden ist. Bei kleinen und mittleren Betrieben sehen die Karlsruher Richter darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Für größere Betriebe gelte dies jedoch nicht. Hier müsse es eine individuelle Überprüfung der Bedürftigkeit geben.