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Millionen-Bußgeld gegen Metzeler

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 3,38 Mio. EUR gegen Metzeler Schaum verhängt, wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte. Von Anfang 2007 bis Juli 2011 hätten Verantwortliche von Metzeler mit ihren Händlern wiederholt Vereinbarungen darüber getroffen, dass bestimmte Matratzen sowohl im stationären Handel als auch im Online-Handel grundsätzlich zu den vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreisen angeboten werden, stellt das Kartellamt fest.

Eingeleitet wurde das Verfahren auf der Grundlage von Beschwerden aus dem Markt. In der Folge hatte das Bundeskartellamt im August 2011 eine Durchsuchung bei verschiedenen Unternehmen der Branche durchgeführt.