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DIBt: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) entfällt im Oktober 2016

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) werden die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte wie beispielsweise textile und elastische Bodenbeläge sowie Laminat und oberflächenbehandeltes Parkett bis zum 15. Oktober 2016 vollständig aufgehoben. Das bedeutet konkret, dass die vom DIBt bislang erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ab diesem Zeitpunkt entfällt und für einen Einbau der Produkte in Deutschland nicht mehr rechtlich vorgeschrieben ist. Wie das DIBt auf Nachfrage von BTH Heimtex bestätigte, bleibt die abZ bis dahin aber Pflicht.

Die von Deutschland weiterhin national für erforderlich gehaltenen Anforderungen an Bauprodukte vor allem in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Nutzer sollen spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Bauwerksebene (bauwerksbezogene Anforderungen) konkretisiert werden, heißt es weiter in der Pressemitteilung des DIBt. Das ist dann möglich über die Europäische Technische Bewertung (ETB), die bereits in der Vergangenheit zusätzlich beantragt werden konnte.

Nach derzeitigen Vorstellungen der Bauministerkonferenz werden Anträge auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen noch bis zum 31. Januar 2016 angenommen. Die Geltungsdauer dieser Zulassungen orientiert sich dabei an der zum jeweiligen Zeitpunkt längst gültigen Zulassung innerhalb der entsprechenden Produktkategorie.

Für die über den 15. Oktober 2016 hinaus geltenden abZ werden gesetzliche Übergangsregelungen geschaffen, mit denen erreicht werden soll, dass die noch erteilten Zulassungen bis zum Ende ihrer Geltungsdauer als Nachweis für bauordnungsrechtliche Anforderungen herangezogen werden können.

Das DIBt reagiert mit diesen Maßnahmen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2014. In diesem heißt es, dass Deutschland gegen den freien Warenverkehr verstößt, indem es über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte stellt, die bereits über europäische Normen harmonisiert und mit CE-Kennzeichnung versehen sind.

Die erste Reaktion aus der Branche auf die DIBt-Information kommt vom FEB (Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge). Man begrüßt, jetzt etwas Planungssicherheit zu haben. Der Industrieverband kritisiert aber, dass unklar bleibe, wie es ab Oktober 2016 weitergeht. "Wünschenswert wäre eine europäische Lösung, zum Beispiel durch eine überarbeitete EN 14041, die dann auch die bisher fehlenden Regeln zur VOC-Prüfung enthält", sagt FEB-Geschäftsführer Joachim Schilgen.
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