SN-Home - 6/15

ERFMI betont Norm-Unterschied zwischen LVT und MMF

Der europäische Verband der Hersteller für elastische Bodenbeläge (ERFMI) warnt in einer Pressemitteilung vor dem "Risiko, dass LVTs auf den Markt gebracht werden, die nur die technischen Anforderungen nach Norm EN 16511 erfüllen". Die Norm ist im August 2014 unter anderem auf Betreiben des Verbands der mehrschichtig modularen Fußbodenbeläge (MMFA) in Kraft getreten. Unter EN 16511 fallen Paneele für die schwimmende Verlegung - halbstarre, mehrlagige, modulare Fußbodensysteme (MMF) mit abriebbeständiger Decklage -, auch Hybride genannt.

Da die neue Norm nach Ansicht vom ERFMI einerseits keine Spezifikationen zu Farbechtheit, Nutzschicht- und Gesamtdicke sowie Schüsselung enthalte und andererseits Anforderungen für Zugfestigkeit der Klickverbindung, Resteindruck und Dimensionsstabilität definiert, die für klassische LVTs/Designbeläge nicht korrekt seien, rät der Herstellerverband, die EN 16511 ausschließlich für MMF-Produkte zu verwenden. Klassische, elastische LVTs sollten stets die Anforderungen der EN ISO 10582 für heterogene Vinylbodenbeläge erfüllen.

Nach Ansicht des ERFMI lässt "aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände die Formulierung in EN 16511 auch Spielraum für die Anwendung dieser Norm auf LVT. Die Anforderungen in der Norm für "Hybride" liegen jedoch weit unterhalb dessen, was die europäischen Hersteller elastischer Bodenbeläge als notwendig ansehen für LVT."

Der ERFMI arbeitet bereits daran, die EN ISO 10582 auf die spezifischen Anforderungen für LVT auszuweiten. Zudem werde die EN 14085 (elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Fußbodenpaneele für lose Verlegung) beispielsweise durch Aufnahme des Parameters Zugfestigkeit der Klickverbindung angepasst und als neue Norm ISO 20236 veröffentlicht.
Stichworte