SN-Home - 9/15
Mängelhaftung: Wird Gesetzgebung für Handwerker entschärft?
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, nachdem Unternehmer bei Sachmängeln gegenüber Zulieferern einen Ersatz für Ein- und Ausbaukosten verlangen können. Das ist bislang nur bei einem Privatkauf möglich. In dem Papier heißt es: "In § 439 BGB wird ein neuer Anspruch des Käufers auf Vornahme von Aus- und Einbau- sowie von Wiederherstellungsleistungen bzw. auf Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen eingefügt. Diese Vorschrift soll nicht nur für B2C-Geschäfte, sondern für alle Kaufverträge und damit auch für B2B-Geschäfte gelten."
Länder, Verbände und Fachkreise haben nun die Möglichkeit, die Vorlage zu kommentieren. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann das Bundeskabinett den Entwurf beschließen.