SN-Home - 10/15

Fey: Kartellamt stellt Verfahren gegen Matratzenhersteller ein

Das Bundeskartellamt hat das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Matratzenhersteller Fey & Co. eingestellt. Dies teilte das Kartellamt dem in Emsdetten ansässigen Unternehmen jetzt mit.

Das Verfahren war im August 2011 eingeleitet worden, nachdem mehrere Matratzenhersteller in den Verdacht wettbewerbsbeschränkender Absprachen beziehungsweise Verhaltensweisen gegenüber den Händlern geraten waren. Die Unternehmensleitung von Fey hatte stets erklärt, sich keiner Schuld bewusst zu sein, und sieht sich durch die Einstellung des Verfahrens jetzt bestätigt.
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