SN-Home - 10/15
Kartellverfahren: Tempur soll 15,5 Mio. EUR zahlen
Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 15,5 Mio. EUR gegen den Matratzenanbieter
Tempur Deutschland verhängt. Der Vorwurf: vertikale Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte.
Ebenfalls wegen vertikaler Preisbindung wurden zuvor bereits Bußgelder gegen
Recticel Schlafkomfort und
Metzeler Schaum verhängt. Die Verfahren gegen zwei weitere Hersteller, zwei Einkaufsverbände sowie einen Online-Händler wurden eingestellt.
Mit der vorliegenden Entscheidung seien die Verfahren gegen Matratzen-Hersteller abgeschlossen, teilt das Kartellamt mit.