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Handwerksinitiative: Deutsche Mängelhaftung verstößt gegen EU-Recht
Nach dem Gesetzentwurf zur kaufrechtlichen Mängelhaftung bezieht die Handwerksinitiative "Mit einer Stimme" Position: Nach UN-Kaufrecht sei die Übernahme der Ein- und Ausbaukosten bei fehlerhaftem Material durch den Verkäufer als internationaler Standard anzusehen, womit die bisherige Regelung in Deutschland gegen EU-Recht verstoße. Das erklären die Initiatoren unter Berufung auf eigene Recherchen. Sie fordern eine rasche, AGB-feste Neuregelung unabhängig vom Bauvertragsrecht, sodass der Handwerker aus der Haftungsfalle heraus kommt.
Neben schriftlichen Stellungnahmen haben Länder, Verbände und Fachkreise Gelegenheit zur mündlichen Anhörung - am 17. November 2015 beim Bundesjustizministerium in Berlin.