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Kartellverfahren: OLG erhöht Bußgelder gegen Tapetenindustrie
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Bußgeldverfahren gegen Vertreter der Tapetenindustrie hat der Branche eine negative Überraschung beschert. Wie Das
Deutsche Tapeten-Institut mitteilte, wurden wie vom Kartellamt gefordert teils erhebliche Bußgelder gegen die Hersteller
A.S. Création und
Marburger sowie persönlich betroffene Unternehmensvertreter und den
Verband der Deutschen Tapetenindustrie (VDT) verhängt.
"Wir sind von diesem Urteil sehr enttäuscht, denn wir sind nach wie vor der Auffassung, dass an den Vorwürfen nichts dran ist und dass unsere Branche sich rechtlich immer einwandfrei verhalten hat. Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und diese genau prüfen", betonte VDT-Vorsitzender Ullrich Eitel.
A.S. Création hatte nach eigenen Angaben im März 2014 Einspruch gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts eingelegt. Diese beliefen sich auf 10 Mio. EUR gegen das Unternehmen und 0,5 Mio. EUR gegen betroffene Personen. Das OLG Düsseldorf erhöhte nun in seinem Urteil das zu zahlende Bußgeld auf 13 Mio. EUR für A.S. Création und für die betroffenen Personen auf 0,9 Mio. EUR.
A.S. Création hatte mit Zustimmung der Hauptversammlung die betroffenen Personen von Bußgeldzahlungen freigestellt, so dass der gesamte Betrag von 13,9 Mio. EUR vom Unternehmen zu tragen ist. Für den Fall, dass das Urteil rechtskräftig wird, kündigte der Hersteller an, einen Aufwand und Liquiditätsabfluss von 11,9 Mio. EUR zu verzeichnen, da im Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung von nur 2 Mio. EUR gebildet worden war. Das Unternehmen werde prüfen, ob gegen dagegen Rechtsbeschwerde eingelegt wird.