Nach Mitteilung der Forbo-Gruppe wurde ein seit 2013 laufendes Kartellverfahren gegen Bodenbelagshersteller in Frankreich abgeschlossen. Für das Schweizer Unternehmen sind dadurch Einmalkosten in Höhe von 75 Mio. EUR entstanden. Man habe zum Halbjahr 2017 bereits eine Rückstellung in Höhe von 85 Mio. CHF (aktuell knapp 74 Mio. EUR) vorgenommen. Die operative Ertragskraft des Konzerns werde durch die Kartellstrafe nicht beeinträchtigt.