SN-Home - 3/18
Großhändler Bienna-Interfloor: Involvenzverfahren eröffnet
Das zuständige Gericht hat für den Schweizer Bodenbelagsgrossisten
Bienna-Interfloor Sonceboz am 16. März 2018 einen sogenannten definitiven Nachlass für die Zeit von sechs Monaten bis 16. September 2018 eingeleitet. Nach Auskunft des Unternehmens ist das Verfahren vergleichbar mit der Insolvenz in Eigenverwaltung in Deutschland und dem Vorgehen nach Chapter 11 in den USA. Der Geschäftsbetrieb läuft unter der Verantwortung von Geschäftsleiter Peter J. Grossniklaus weiter, wird aber von einem vom Gericht benannten Sachwalter begleitet und überwacht.
Alle Forderungen an das Unternehmen bis 18. Dezember 2017 sind eingefroren und werden nach Abschluss des Nachlasses über Gläubigerquoten bedient. Alle Forderungen, die seit 19. Dezember 2017 entstanden sind, muss das Unternehmen aus laufender Geschäftstätigkeit voll begleichen. Seit 19. Dezember 2017 war ein vorläufiges Nachlassverfahren gelaufen. In diesem waren Gericht und Sachverwalter zu dem Ergebnis gekommen, dass Bienna-Interfloor eine tatsächliche Insolvenz abwenden kann.
Die anhaltende Schwäche des Schweizer Franken gegenüber dem Euro sowie zahlreiche Kundeninsolvenzen hatten Bienna-Interfloor in die aktuelle wirtschaftliche Schieflage gebracht.