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ISP will künftig Parkettherkunft angeben

Die 19 Mitglieder der Gruppe "Produktion und Handel" der Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkett-Industrie (ISP) wollen künftig auf allen verkaufsrelevanten Dokumenten und Mustern die Holzherkunft und den Produktionsstandort deklarieren und damit Parkett-Endkunden "maximale Transparenz" gewährleisten. Die Nachweispflicht soll ab Juli 2019 in Kraft treten.

Ausnahmen gelten nur, wenn in einem Sägewerk Rundholz aus verschiedenen benachbarten Ländern verarbeitet wird und deshalb nicht eindeutig rückverfolgt werden kann. Dann wird statt der Angabe des Herkunftslandes auch die Herkunftsregion akzeptiert, etwa Europa.

Der Produktionsstandort soll Auskunft über den oder die Produktionsländer geben. Wird ein Parkettboden ausschließlich in der Schweiz hergestellt, wird auf dem fertigen Produkt "Schweiz" ausgewiesen. Stammen die Parkettrohlinge beispielsweise aus Polen, die Oberflächenbearbeitung wurde aber in der Schweiz vorgenommen, wird der Parkettboden mit "Polen/Schweiz" gekennzeichnet.
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