SN-Home - 10/18

Gericht untersagt Fachverband Aussagen zu Matratzentest

Der Fachverband Matratzenindustrie darf zahlreiche Aussagen in Bezug auf den Matratzenanbieter Bett1.de und die Stiftung Warentest nicht mehr tätigen. Das hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung beschlossen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Fachverband ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR. Er hatte sich im Rahmen seiner "Initiative für mehr Transparenz und Neutralität bei der Stiftung Warentest" kritisch mit dem Geschäftsgebaren des Matratzenanbieters und dem Testverfahren der StiWa auseinandergesetzt.

Ausgangspunkt war der jüngste Matratzentest, bei dem die Topmodelle der vergangenen zehn Jahre untersucht wurden. Das Modell "Bodyguard" von Bett1.de wurde dabei erneut als Testsieger gekürt. Nach Ansicht des Verbandes gibt es hierbei einige Ungereimtheiten, die er in einer ausführlichen Fachpresseinformation darlegte. Viele der entsprechenden Aussagen dürfen nun vorerst nicht mehr getätigt werden. "Wir werden uns dagegen zur Wehr setzen", kündigte Verbandsgeschäftsführer Dr. Ulrich Leifeld an. "Auch wenn es sich bei der einstweiligen Verfügung lediglich um eine vorläufige Regelung handelt, ist diese streng zu beachten."
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