SN-Home - 12/18

A.S. Création: Es bleibt bei 5 Mio. EUR Bußgeld in Frankreich

Das Berufungsgericht in Paris hat die Bußgelder in Höhe von 5 Mio. EUR, die die französische Kartellbehörde gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften SCE - Société de conception et d’ébition und MCF Investissement verhängt hatte, bestätigt. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Revision beantragt werden. Ob dies geschieht, werden SCE und MCF nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.

Im April 2016 hatte das Berufungsgericht die Summe um 2,9 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR reduziert. Gegen diese Entscheidung legte die französische Kartellbehörde Revision ein. Der Revisionsgerichtshof hob im November 2017 das Urteil auf und verwies den Fall an das Berufungsgericht in Paris zurück.

Wie A.S. Création mitteilte, hätte das neue Urteil des Berufungsgerichts - sollte es rechtskräftig werden - keinen Einfluss auf die Ertragslage des Tapetenherstellers. Denn das von der Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5 Mio. EUR sei bereits iim Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden. Auf die Finanzlage des Unternehmen hätte das Urteil ebenfalls keine Auswirkungen, da aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich die ursprünglich festgelegen Bußgelder bereits in voller höher bezahlt werden mussten.
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