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A.S. Création: Rechtsbeschwerde nicht zugelassen

A.S. Création Tapeten und betroffene Personen sind mit ihrer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Oktober 2017 im Kartellverfahren gescheitert. Wie das Gummersbacher Unternehmen mitteilte, wurde diese vom Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Damit bleibt das Urteil rechtskräftig, das ein Bußgeld in Höhe von 13,9 Mio. EUR festgelegt hatte. Die Ertragslage ist nach Auskunft des Vorstands davon unberührt, da die Bußgelder bereits mit dem Konzernabschluss 2017 als Aufwand berücksichtigt worden waren.

Nachdem A.S. Création bereits 2 Mio. EUR gezahlt hat, bleibt nach dem rechtskräftig gewordenen Urteil eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 11,9 Mio. EUR. Die Konzernbilanz weist nach Unternehmensangaben zum 30. Juni 2019 liquide Mittel von 22,6 Mio. EUR. Somit sei ausreichend Vorsorge getroffen worden.
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