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Stationäre Fachgeschäfte müssen geschlossen bleiben. Ausnahmen für Baumärkte und Onlinehandel. Handwerk nicht betroffen.

In immer mehr Bundesländern dürfen stationäre Geschäfte seit dem 18. März 2020 nicht mehr öffnen. Es ist abzusehen, dass kurzfristig auch alle anderen Bundesländer nachziehen. Ausnahmen gibt es für Geschäfte, die für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Dazu gehören neben dem Lebensmittelhandel auch Bau- und Gartenmärkte. Nicht betroffen von der Maßnahme, die die Verbreitung des Coronavirus verlangsamen soll, ist außerdem der gesamte Onlinehandel. Ebenfalls dürfen Handwerksbetriebe weiter arbeiten.
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