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Baumärkte: Uneinheitliche Regelungen je nach Bundesland

Die niedersächsische Landesregierung korrigiert ihre Entscheidung von Mitte März, Endverbrauchern den Zutritt zu Baumärkten zu verbieten und Gartencenter zu schließen. Ab Samstag, 4. April 2020, sind die Beschränkungen aufgehoben. Weil die Baumärkte in den angrenzenden Bundesländern geöffnet hatten, war es zu "Einkaufstourismus" in benachbarte Regionen gekommen. Auch hätten Supermärkte ihre Sortimente erweitert, so dass dort mehr statt wie gewünscht weniger Kunden eingekauft haben. Für Handwerker und Gewerbetreibende gab und gibt es auch weiterhin keine Einschränkungen beim Einkauf in niedersächsischen Baumärkten.

In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bleiben die Baumärkte hingegen für Endverbraucher geschlossen. Nur Profi-Kunden können hier nach Vorlage einer entsprechenden Legitimation einkaufen.

In allen übrigen Bundesländern sind Baumärkte uneingeschränkt geöffnet. Allerdings wird teilweise die Anzahl der Kunden beschränkt, werden Beratung und Service zurückgefahren und gelten die derzeit auch im Lebensmitteleinzelhandel üblichen Sicherheitsmaßnahmen.
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