SN-Home - 12/10

GEV und IVK geben Handlungsanleitung bei fehlender bauaufsichtlicher Zulassung

Wenn zum 1. Januar 2011 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungspflicht für Parkett, Parkettklebstoffe und Mitteln zur Oberflächenbehandlung in Kraft tritt, werden eine ganze Reihe von Produkten noch kein derartiges Zertifikat vorweisen können. Handwerker werden dann für eine bestimmte Übergangszeit mit Produkten arbeiten müssen, deren Verwendung in Deutschland nicht genehmigt ist.


Der Industrieverband Klebstoffe (IVK) und die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) haben daher eine gemeinsame Situationsbeschreibung und Handlungsanleitung erarbeitet und an ihre Mitglieder versandt. Die Kernaussagen: Es liegt nur ein temporärer Rechtsmangel vor, der sich automatisch bei Zulassungserteilung auflöst und aus dem sich keine Gewährleistungsansprüche ableiten lassen. Verarbeiter sollten nach Absprache mit dem Lieferanten dem Auftraggeber die aktuelle Situation objektiv darlegen.

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