16.04.2020 - SN-Verlag

NRW erlaubt Öffnung großer Einrichtungshäuser

In Nordrhein-Westfalen wird ab dem 20. April 2020 auch Einrichtungshäusern, die mehr als 800 m2 Verkaufsfläche haben, die Öffnung erlaubt. Das erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf einer Pressekonferenz. Voraussetzung dafür sei die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, die auch für Einzelhandelsgeschäfte bis 800 m2 Verkaufsfläche gelten.