ZDB fordert Einbindung von Bauherren bei der Asbestsanierung
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Asbest in der Gebäudesanierung. Seit Jahren wird über ihre Reform im nationalen Asbest-Dialog debattiert. Eine wesentliche Forderung lautet, Eigentümer von vor 1993 errichteten Gebäuden in die Pflicht zu nehmen, ihr Gebäude vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen. Das Bundeskabinett hat die neue Gefahrstoffverordnung jetzt ohne diese Pflicht verabschiedet.
Scharfe Kritik kommt unter anderem von der BG Bau und dem
Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: "Statt Bauherren für ihre Sanierungsprojekte in die Verantwortung zu nehmen, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen." Die Enttäuschung in der Branche sei groß, auch weil die meisten Firmen gar nicht in der Lage seien, Asbestuntersuchungen fachkundig durchzuführen. Die neue Gefahrstoffverordnung stelle den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz, kritisiert der ZDB und fordert den Bundesrat zum Stopp der neuen Verodnung und zu Nachbesserungen auf.