ZDH informiert zur Barrierefreiheit von Firmen-Webseiten
Der
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt für Handwerksbetriebe zu den Themen "Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmen-Webseiten" Merkblätter und Praxishinweise zur Verfügung. Hintergrund: Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen bestimmte Webseiten ab dem 29. Juni 2025 für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels E-Commerce (B2C-E-Commerce; zum Beispiel Onlineshops oder Buchungen von B2C-Handwerksleitstungen) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind davon ausgenommen.
Detaillierte Informationen und FAQs zum BFSG gibt es
hier.