Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass Masseverbindlichkeiten wie die Kosten des Verfahrens und des Insolvenzverwalters gegenüber denen der Insolvenzgläubiger priorisiert werden. Das Insolvenzverfahren läuft zwar weiter, aber während Massegläubiger zumindest noch eine Quote ihrer Gesamtforderungen erstattet bekommen, gehen Insolvenzgläubiger unter Umständen leer aus.