Hammer Raumstylisten: Masseunzulänglichkeit angezeigt
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 1. April 2026 das reguläre Insolvenzverfahren für die
Hammer Raumstylisten GmbH (AZ 43 IN 69/26) eröffnet. Am selben Tag hat Insolvenzverwalter Stefan Meyer (PLUTA, Lübbecke) Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzmasse reiche nicht aus, um sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Bereits Ende März lief in den verbliebenen 41 Standorten des Filialisten der Räumungsverkauf. Mit den Einnahmen sollen nach dem Wegfall des Insolvenzgeldes die Löhne und Gehälter sowie die Mieten und sonstigen Kosten gedeckt werden.