Windmöller in vorläufiger Insolvenz in Eigenverwaltung, Geschäftsbetrieb läuft weiter
Beim Amtsgericht Detmold ist am 9. Oktober 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die
Windmöller GmbH (AZ: 50 IN 209/26) eröffnet worden. Als vorläufiger Sachwalter fungiert der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger. Gemeinsam mit einem Team von Fachleuten hat das Unternehmen nun drei Monate Zeit, ein Sanierungskonzept vorzulegen. Bis dahin läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter. Auch die Löhne und Gehälter der rund 280 Beschäftigten sind bis auf weiteres gesichert.
Notwendig wurde der Antrag, da der Hersteller von Bodenbelägen und Unterlagen in den vergangenen drei Monaten deutliche Umsatzeinbußen infolge einer drastisch gesunkenen Nachfrage vor allem im Handelssegment für Bodenbeläge zu verzeichnen hatte. Diese negative Marktentwicklung habe das Unternehmen nach mehr als zwei Sanierungsjahren erneut stark getroffen, heißt es in einer Mitteilung.
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