Pfleiderer wächst und spricht über Expansion
Trotz schlechter Rahmenbedingungen in den USA hat die
Pfleiderer AG Umsatz und Ergebnis deutlich verbessern können. Der Konzernumsatz wurde um 27 % auf 1,8 Mrd. EUR gesteigert. Dabei lag das organische Wachstum bei 11 %, die Portfolio-Erweiterung durch die
Pergo-Akquisition brachte einen zusätzlichen Umsatzschub von 16 %. Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) des Holzwerkstoffherstellers kletterte um 20 % auf 248,7 Mio. EUR. Besonders gut entwickelte sich Osteuropa, aber auch in der Region Westeuropa konnte eine Rekordrendite erzielt werden. In Nordamerika hat Pfleiderer unter den schwierigen Rahmenbedingungen gelitten. Für das kommende Jahr ist der Konzern trotz der allgemeinen Eintrübung der Konjunktur zuversichtlich. Zudem verfüge man dank einer hohen Eigenkapitalquote von 41,7 % (Vorjahr: 39,5 %) und ungenutzten Bankkreditenlinien von rund 1,3 Mrd. EUR über ausreichend Spielraum für zusätzliche Erweiterungen des Portfolios.
Der SN-Home Newsletter: Hier kostenlos anmeldenInterprint setzt weniger um
Nach einer Mitteilung des Mutterkonzerns Wrede Industrieholding hat die
Interprintgruppe im Geschäftsjahr 2007 188 Mio. EUR umgesetzt und damit den Vorjahreswert von 193 Mio. EUR nicht erreichen können. Die Absatzzahlen der Dekorpapiere für die Möbel- und Laminatbodenindustrie erhöhten sich allerdings leicht um 1,3 % auf über 48.000 t.
Der SN-Home Newsletter: Hier kostenlos anmeldenDodenhof präsentiert neuen Geschäftsleiter Einrichtung
Nach der überraschenden Trennung von Claudia Leske präsentiert
Dodenhof nun deren Nachfolger.
Stefan Brockmann übernimmt ab sofort die Geschäftsleitung Einrichtung bei dem Möbler. Brockmann war bisher am Stammsitz Posthausen für den Einkauf Möbel und den Verkauf Einrichtung zuständig. Zudem war er maßgeblich an der Konzeption und Umsetzung des neuen Warenpräsentations- und Vertriebskonzeptes "Einrichtungshaus der Lebenswelten" beteiligt.
Der SN-Home Newsletter: Hier kostenlos anmeldenZufriedenstellende Ergebnisse
Eschborn - Insgesamt kann die Branche zufrieden auf das Jahr 2007 zurückblicken. Die Werte für den Auftragseingang sowie für den Umsatz sind im zweiten Jahr in Folge gestiegen. Aufgrund der moderaten Ergebnisse der Monate November und Dezember 2007 fällt das Gesamtergebnis im Vergleich zu den Vorjahreswerten jedoch schlechter als prognostiziert aus. Die Branche verbleibt damit hinter den teils signifikanten Zuwächsen, die andere Industriesektoren im letzten Jahr erzielen konnten.
Der Branchenumsatz 2007 steigt im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Hierbei schließt Textil mit plus 1,8 Prozent und die Bekleidung mit plus 1,0 Prozent ab. Die Textilsparte musste im Dezember 2007 einen Umsatzrückgang von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat verkraften. Auch die Bekleidung konnte lediglich einen Zuwachs von 0,1 Prozent berichten. Mit plus 1,3 Prozent in 2007 sendet der Auftragseingang im zweiten Jahr in Folge positive Signale für eine Geschäftsbelebung in der gesamten Branche. Die Textilsparte kann hierbei ein Plus von 2,8 Prozent verzeichnen. Die Bekleidung dagegen liegt mit 0,7 Prozent unter den Vorjahreswerten. Im Monat Dezember 2007 schreiben die Unternehmen insgesamt 4,3 Prozent weniger Aufträge als im Vorjahreszeitraum. Textil berichtet im Dezember einen Rückgang von 6,5 Prozent, während die Bekleidung mit 0,0 Prozent auf den Monatswerten von 2006 verharrt.
Die Produktionszahlen des letzten Jahres zeigen weiterhin eine rückläufige Tendenz: Insgesamt minus 2,0 Prozent mit einer starken Reduktion von minus 9,9 Prozent für die Bekleidung. Die Textilsparte kann das Jahr 2007 mit einem Plus von 0,7 Prozent abschließen. Auch der Berichtsmonat zeigt für die Produktion einen erheblichen Rückgang von Minus 14,5 Prozent für die Bekleidung und ein Minus von 6,0 Prozent für Textil. Damit fahren die Unternehmen der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ihre Produktion in Dezember 2007 um insgesamt 8,2 Prozent zurück.
Im Dezember beschäftigte die Branche insgesamt 102.021 Mitarbeiter im Inland, was einem Rückgang von 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Für die Textilindustrie stellt dies ein Minus von 1,0 Prozent und für die Bekleidung ein Minus von 4,4 Prozent dar. Auch im Gesamtjahresüberblick muss ein Rückgang von 1,6 für Textil und 2,9 Prozent für die Bekleidung verzeichnet werden. Im Jahresergebnis ergibt sich somit ein Minus von 2,1 Prozent für die gesamte Branche.
Die Erzeugerpreise in der Textil- und Bekleidungsbranche sind sowohl für den Zeitraum Januar bis Dezember 2007 sowie im Berichtsmonat Dezember gestiegen: Hier zeigt sich ein Plus von 0,8/0,9 Prozent für Textil und 0,5/0,6 Prozent für die Bekleidung.
Die Einfuhr nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,5 Prozent ab, was einem Gesamtrückgang von 1,0 Prozent für das Jahr 2007 entspricht. Die im Jahr 2007 um 1,5 Prozent gestiegenen Ausfuhrzahlen untermauern die gute Entwicklung des Exportgeschäfts der Branche. Es zeigt sich jedoch auch hier, dass der Dezember mit minus 10,5 Prozent schlechter abschließt als der Vorjahresmonat.
Der SN-Home Newsletter: Hier kostenlos anmeldenZukäufe beflügeln Rekordergebnis für 2007
Die österreichische Lenzing-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2007 das sehr gute Ergebnis 2006 deutlich übertreffen können. Die nach eigenen Angaben "hervorragenden Rahmenbedingungen im Fasergeschäft" sowie der Wachstumskurs des Unternehmens bei Fasern und Plastics seien Basis gewesen für ein neuerliches Rekordergebnis.
Der konsolidierte Konzernumsatz stieg nach vorläufigen Zahlen um 20,9 Prozent auf 1,26 Mrd. Euro (nach 1,04 Mrd. Euro im Jahr 2006). Das EBITDA konnte um 35,4 Prozent auf 229,3 Mio. Euro (nach 169,3 Mio. Euro) verbessert werden. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg um 50,6 Prozent auf 162,3 Mio. Euro (nach 107,8 Mio. Euro) an. Der Jahresüberschuss verbesserte sich auf 117,6 Mio. Euro (nach 88,4 Mio. Euro) um 33,1 Prozent. Der Vorstand wird der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 14 Euro je Aktie (Vorjahr: 10 Euro je Aktie) vorschlagen. "Wir konnten das Faserboomjahr 2007 optimal nutzen, da wir rechtzeitig unsere Produktionskapazitäten ausgebaut haben und die Rohstoffpreiserhöhungen an den Markt weitergeben konnten. Dazu kam das starke Wachstum unserer Business Unit Plastics, wo wir allein in den vergangenen zwölf Monaten vier Unternehmen zugekauft haben," so Lenzing Vorstandsvorsitzender Thomas Fahnemann.
Der Umsatz im Segment Fasern - mit rund 80 Prozent Umsatzanteil wichtigstes Segment der Gruppe - stieg auf 1,070 Mio. Euro. Das Segment-EBIT konnte auf 148,4 Mio. Euro (nach 89,6 Mio. Euro) verbessert werden. Mit rund 560.000 t (nach rund 480.000 t) wurde ein neuer Faserproduktionsrekord erreicht. Dies war vor allem durch die Inbetriebnahme des neuen Faserwerkes Nanjing (China) möglich.
"Lenzing hat seine Weltmarktführerschaft bei zellulosischen Fasern auf quantitativer und qualitativer Ebene 2007 weiter ausgebaut", kommentiert Thomas Fahnemann die aktuelle Entwicklung. Beispiel dafür ist im textilen Bereich die Neuentwicklung MicroModal Air, eine besonders feine Faser für den hochwertigen Wäschebereich. Hervorragend ist der derzeitige Markterfolg von Lenzing FR Fasern. Dieses Faserprodukt wird nicht nur als flammfeste Arbeitsschutz- und Feuerwehrbekleidung weltweit stark nachgefragt, sondern ist nun auch Basis für die neue Generation von flammhemmenden Uniformen der US-Armee. Durch laufende Innovationen gelang Lenzing 2007 auch im Nonwovens-Bereich eine deutliche Verbreiterung des Einsatzgebietes von Fasern, insbesondere bei technischen Anwendungen etwa als Verstärkungsfaser als Ersatz für Asbest oder Glasfasern.
Die Lenzing Spezialfaser Tencel kommt beispielsweise als Separator bei Hochleistungsbatterien zum Einsatz, die für KFZ-Hybridantriebe benötigt werden. "Lenzing Fasern im textilen als auch im Nonwovens-Bereich werden immer mehr zu High-Tech-Fasern, wobei wir aber das wichtige Mengengeschäft mit unseren hoch qualitativen Viskosefasern keinesfalls vernachlässigen", umreißt Fahnemann die Lenzing-Strategie im Kerngeschäftsfeld Fasern. Dies wird auch durch das aktuelle Investitionsprogramm untermauert, wobei alleine im Segment Fasern rund 160 Mio. Euro 2008 konzernweit in Kapazitätserweiterungen fließen werden.
Das Segment Plastics wurde 2007 neben dem Geschäftsfeld Fasern als neue Wachstumsplattform definiert. Durch eine entsprechende Akquisitionspolitik konnte Plastics auf eine neue Ebene der industriellen Tätigkeit gehoben und internationalisiert werden.
Der Umsatz nach Segmentberichterstattung verbesserte sich von zuletzt 93,5 Mio. Euro auf 133,1 Mio. Euro. Das Segment-EBIT stieg von 8,9 Mio. Euro auf 9,0 Mio. Euro, die Mitarbeiteranzahl von rund 350 auf knapp 1.000 an. Produktschwerpunkte sind Thermoplaste, Fasern und Garne aus Polytetrafluorethylen (PTFE), kurz geschnittene Filamente sowie Vormaterialien für Karbonfasern. Lenzing Plastics betreibt insgesamt sechs Produktionsstandorte in Europa und in den USA.
Im Segment Technik ermöglichten das positives Umfeld und hohe Auftragsvolumina aus der Lenzing Gruppe einen Anstieg des Gesamtumsatzes auf 119,0 Mio. Euro (nach 103,6 Mio. Euro im Jahr zuvor). Davon entfielen 68,7 Mio. Euro (nach 59,0 Mio. Euro im Jahr 2006) auf Umsätze mit Kunden außerhalb der Lenzing Gruppe. Das EBIT nach Segmentberichterstattung betrug 6,2 Mio. Euro (nach 10,1 Mio. Euro). Der Ergebnisrückgang ist Folge vorsichtiger Bilanzierung aus Risiken für schwebende Geschäfte und des Rückzugs aus dem Bereich Markiersysteme. Lenzing Technik beschäftigte im Jahresschnitt 550 Mitarbeiter.
Die Binnennachfrage in den Emerging Markets dürfte 2008 trotz einer schwachen US-Konjunktur aufgrund der Wohlstandszuwächse der vergangenen Jahre anhalten. Auch ist in Europa zwar mit einer kurzen Abschwächung, nicht aber mit einem nachhaltigen Konjunktureinbruch zu rechnen. Nach dem Faserboomjahr 2007 wird es 2008 im Kerngeschäft Fasern nach einem guten ersten Quartal im weiteren Jahresverlauf zu einer Abschwächung kommen. Die gute Marktposition von Lenzing wird aber weiterhin die Vollauslastung der Kapazitäten sichern. Im zweiten Hauptgeschäftsfeld Plastics wird eine weitgehend stabile Nachfrage in den Kernmärkten erwartet, obgleich das Baugeschäft Absatzrückgänge aufweisen könnte. Plastics wird 2008 neuerlich Wachstumsimpulse für die Lenzing-Gruppe liefern.
Die ganzjährigen Vollkonsolidierungen der 2007 erworbenen Unternehmen sowie das organische Wachstum im Faserbereich werden 2008 die Entkonsolidierung des Segmentes Papier mehr als ausgleichen. Ergebnisbelastungen können sich aus einer weiteren Abschwächung des Dollarkurses sowie durch Rohstoffpreiserhöhungen ergeben. Die Lenzing-Gruppe wird 2008 und darüber hinaus ihr ehrgeiziges Wachstumsprogramm bei Zellulosefasern mit dem umfassendsten Investitionsprogramm in der Unternehmensgeschichte fortsetzen. Unabhängig von möglichen kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen ist langfristig mit einem kontinuierlichen Nachfrageanstieg bei hochwertigen Cellulosefasern zu rechnen.
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Ein konkreter Belag ist ausgeschrieben was tun?
Die Stadt U beabsichtigt ihr Städtisches Gymnasium komplett zu renovieren. Der von der Stadt beauftragte Architekt ermittelt hierfür einen Kostenaufwand in Höhe von ca. 10 Mio. EUR. Die Stadt U schreibt daraufhin die Arbeiten öffentlich aus. Auch der in dem Gymnasium befindliche Bodenbelag soll komplett ausgetauscht und erneuert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten des Austausches des Bodenbelages bei ca. 200.000 EUR liegen werden. Der Bodenleger B möchte sich an der Ausschreibung für die Bodenbelagsarbeiten beteiligen und fordert die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen bei der Stadt U an. Bei Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen fallen B folgende Passagen auf: "Der Bodenbelag M der Firma F gilt als Qualitätsmaßstab, an dem sich die angebotenen anderen Bodenbeläge zu orientieren haben."
Vor der Position, in die der Bietende seinen Bodenbelag eintragen soll, heißt es dann:
"Bodenbelag: Firma F Produkt M oder gleichwertig." Bei einer anderen Position im Leistungsverzeichnis steht zwar nicht ausdrücklich, dass das Produkt M der Firma F gefordert wird, B stellt jedoch anhand der technischen Spezifikationen des Leistungsverzeichnisses fest, dass nur das Produkt M der Firma F die technischen Spezifikationen erfüllen kann.
B möchte nicht den Bodenbelag der Firma F anbieten, sondern den einer Konkurrenzfirma. Was kann der Bodenleger B in einem solchen Fall tun? Es bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Bei Öffentlicher Ausschreibung Vergabeverstoß rügen
Bei öffentlichen Auftraggebern herrscht grundsätzlich die Verpflichtung, dass öffentlich mit unbegrenztem Teilnehmerkreis auszuschreiben ist, wobei bei Bauleistungen die Grundsätze der VOB/A zu beachten sind. Eine europaweite Ausschreibung muss stattfinden, wenn der so genannte Schwellenwert erreicht ist. Dieser beträgt für Bauaufträge 5.150.000 EUR (bisher 5.278.000 EUR). Der Schwellenwert richtet sich nach dem Nettogesamtauftragswert der Baumaßnahme und bezieht sich nicht nur auf die einzelnen Bauabschnitte. Da hier der Auftragswert für die Sanierung des Gymnasiums bei 10 Mio. EUR liegt und somit deutlich über dem vorgenannten Schwellenwert, war die Stadt U verpflichtet, den Auftrag europaweit auszuschreiben. Ist der Schwellenwert erreicht, besteht zudem die Möglichkeit, die Entscheidungen der ausschreibenden Stelle gerichtlich überprüfen zu lassen. Nicht ausschlaggebend hierfür ist, dass die Bodenbelagsarbeiten lediglich einen Preisrahmen von rund 200.000 EUR haben.
Ist der Bodenleger nun der Meinung, dass die Ausschreibungsunterlagen gegen die VOB/A verstoßen oder er zu Unrecht von der Vergabe ausgeschlossen wurde und ihm hierdurch ein Schaden droht, kann er sich grundsätzlich gegen die Vorgehensweise der Stadt U wehren, indem er die zuständige Vergabekammer einschaltet und eine Vergabebeschwerde einlegt. Voraussetzung für eine solche Vergabebeschwerde ist jedoch, dass der Bieter den erkannten Vergabeverstoß vorher gemäß § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich (am besten schriftlich) gegenüber dem Auftraggeber (hier die Stadt U) gerügt hat. Verstößt er gegen seine Rügepflicht, ist die Vergabebeschwerde bereits aus formalen Gründen zum Scheitern verurteilt. Selbst wenn ein eklatanter Vergabeverstoß vorliegt und B den Auftrag hätte erhalten müssen, kann B sich nicht mehr darauf berufen, wenn er nicht fristgerecht gerügt hat.
Es ist daher wichtig, dass ein erkannter Vergabeverstoß umgehend gegenüber dem Auftraggeber angezeigt wird. Die Rüge hat unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu erfolgen. Es ist also Eile geboten. In der Rüge muss der Bieter darlegen, worin er einen Vergabeverstoß sieht und der Vergabestelle die Möglichkeit geben, den Verstoß rückgängig zu machen. Wurde die Rüge fristgemäß eingelegt und hat die Vergabestelle hierauf den Vergabeverstoß nicht abgestellt, besteht die Möglichkeit, den Verstoß vor die Vergabekammern zu bringen und eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Ein Zuschlag an einen anderen Bieter kann so verhindert werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass dem Bieter tatsächlich ein Schaden droht, er also beispielsweise tatsächlich als Mindestbietender Aussicht hat, den Auftrag zu erhalten. Unterhalb des Schwellenwertes besteht ein solch effektiver Rechtsschutz nicht. Der Bieter ist grundsätzlich darauf verwiesen, seinen Schaden vor den Zivilgerichten geltend zu machen.
Bestimmte Produkte dürfen in Ausnahmefällen benannt werden
Im vorliegenden Fall könnte sich B zunächst gegen die Formulierung, dass als Qualitätsmaßstab der Bodenbelag M der Firma F gilt, sowie gegen die Formulierung im Leistungsverzeichnis wenden, dass der Bodenbelag M der Firma F oder ein gleichwertiger angeboten werden soll.
Bei einer öffentlichen Ausschreibung soll die Leistungsbeschreibung in der Regel durch eine allgemeine Darstellung, also anhand von technischen Spezifikationen, beschrieben werden. Im Vergaberecht herrscht der Grundsatz der so genannten produktneutralen Ausschreibung. Dies bedeutet, dass grundsätzlich keine bestimmten Produkte (Leitprodukte) im Leistungsverzeichnis genannt werden dürfen. Hiervon macht der § 9 Nr. 10 VOB/A folgende Ausnahme:
"Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonders Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemeinverständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen."
Ein Bodenbelag kann grundsätzlich anhand von technischen Spezifikationen beschrieben werden. Es ist daher regelmäßig nicht erforderlich, bei Bodenbelägen einen bestimmten Hersteller hervorzuheben, so dass dies andernfalls ein Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität darstellt. Auch die verdeckte Ausschreibung eines Leitproduktes ist unzulässig, sofern aufgrund der technischen Spezifikationen in dem Leistungsverzeichnis hervorgeht, dass nur ein bestimmtes Produkt einer Firma die geforderten Spezifikationen erfüllen kann.
Die Nennung eines bestimmten Produktes ist nur zulässig, wenn ein anderes Fabrikat nachweislich den Ausschreibungszweck nicht erfüllen kann. Zu einer sachlichen Rechtfertigung bedarf es objektiver, in der Sache selbstliegender Gründe, wie sie sich z.B. aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen ergeben können. Entscheidend ist also, ob aufgrund der vom Auftraggeber geltend gemachten besonderen Umstände des Einzelfalles ein legitimes Interesse anzuerkennen ist.
Da im vorliegenden Fall solche besonderen Umstände nicht ersichtlich sind, ist festzustellen, dass die Stadt U mit ihrer Ausschreibung gegen einschlägiges Vergaberecht verstoßen hat.
Der Bodenleger kann insoweit ein für den erstrebten Zweck gleichwertiges Produkt anbieten. Ob ein Produkt gleichwertig ist, ist anhand der allgemeinen Leistungsbeschreibung und der Tauglichkeit des Alternativprodukts zu dem von der Vergabestelle vorgesehenen Gebrauch zu ermitteln. Maßgebend ist nach einer Entscheidung der Vergabekammer Bremen aus dem Jahr 2006 eine funktionale Betrachtungsweise. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Gleichwertigkeit eines Produktes regelmäßig bereits mit Angebotsabgabe nachzuweisen ist (beispielsweise durch technische Merkblätter des Herstellers).
Vergabebeschwerde ist kostenpflichtig
Nachdem B festgestellt hat, dass eine vergaberechtswidrige Ausschreibung vorliegt, muss er den Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber (hier die Stadt U) rügen. In der Rüge muss er darlegen, worin er einen Vergabeverstoß sieht. Bei einer Ausschreibung eines verdeckten Leitproduktes muss er darlegen, in welcher Position er eine verdeckte Ausschreibung vermutet und welches Produkt angeblich verdeckt ausgeschrieben wurde. Wurde die Rüge fristgemäß eingelegt und hat die Vergabestelle hierauf den Vergabeverstoß nicht abgestellt, besteht die Möglichkeit, den Verstoß vor die Vergabekammern zu bringen und eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann sofortige Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden. Welche Vergabekammer zuständig ist, muss grundsätzlich gemäß § 17 VgV in den Ausschreibungsunterlagen stehen. Bei Einlegung der Vergabebeschwerde ist unbedingt darauf zu achten, dass diese vor Ablauf der Vergabefrist eingereicht wird. Gemäß § 13 VgV ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, spätestens 14 Tage vor der geplanten Vergabe die anderen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag zu informieren.
Da die Einleitung einer Vergabebeschwerde mit Kosten verbunden ist, sollte man vor Angebotsabgabe rechtlichen Rat einzuholen. Dies sollte jedoch aufgrund der vorgenannten Schilderungen möglichst kurzfristig erfolgen.
Der Autor: Rechtsanwalt Andreas Hanfland ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Hanfland & Partner.
Helmut-Kumpf-Str. 5
57368 Lennestadt
Tel: 02723-60008
Der SN-Home Newsletter: Hier kostenlos anmeldenNFI: Wechsel im Management und neue Kapitalstruktur
Bei
Nybron Flooring International (NFI), Europas größter Hersteller von Fertigparkett, scheidet der bisherige Chief Executive Officer (CEO) Gérard Legtmann aus. Der Verwaltungsrat hat den Chief Finance Officer (CFO) Jürgen Schaubel vorübergehend zum Nachfolger bestimmt. Anfang März wurde zwischen der NFI und den Eigentümern eine Vereinbarung unterzeichnet, in der eine neue Kapitalstruktur festgelegt wurde. Diese Maßnahme soll eine stabile Basis für die weitere Entwicklung des globalen NFI-Geschäfts ermöglichen. Im Geschäftsjahr 2008/09 strebt NFI eine weitere Verbesserung der Profitabilität, Effizienz und Holznutzung an.
Der SN-Home Newsletter: Hier kostenlos anmeldenKonsumflaute trifft auch Otto Group
Die Konsumflaute hat die
Otto Group heftiger getroffen als zunächst angenommen. Zwar konnte der Versandhandelskonzern seinen um Firmenverkäufe bereinigten Umsatz um 2,5 % auf den neuen Rekordwert von 11,5 Mrd. EUR steigern. Erstmals seit Jahren muss das Unternehmen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007/08 aber einen Gewinnrückgang hinnehmen. Man werde zwar ein "sehr gutes Ergebnis" erzielen können, das allerdings nicht an den Rekordwert des Vorjahres anknüpfen könne, heißt es. Die Einzelgesellschaft
Otto, die das klassische Geschäft mit dem Otto-Katalog verantwortet, erzielte einen Umsatz von 1,7 Mrd. EUR (- 5,6%). Die
Baur-Gruppe büßte 6,6 % der Erlöse ein, bei
Schwab waren es 0,8 %. Selbst die Billigtochter
Bon Prix, in den Vorjahren für kräftige Zuwächse gut, büßte 0,3 % des Umsatzes auf noch 857 Mio. EUR ein. Wachstumstreiber im Konzern waren hingegen der boomende Internethandel und das Auslandsgeschäft. Im Bereich E-Commerce erzielte Otto weltweit fast 5,1 Mrd. EUR Umsatz, ein Zuwachs von 26 %.
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